Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht wird hauptsächlich durch das UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie das GWB, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, geregelt. Daneben sind noch einige spezielle Gesetze im Einzelfall anwendbar.
Der Zweck ist, zu sichern, dass ein fairer Wettbewerb vorhanden ist und insbesondere keine Mitbewerber beeinträchtigt oder benachteiligt werden.
Hier werden regelmäßig Unternehmer durch Mitbewerber abgemahnt, wenn Sie gegen Vorschriften verstoßen, die das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer, also der Mitbewerber, regeln sollen. Zum einen Regelt § 4 UWG ohnehin bestimmte Beispiele, für unlautere Handlungen, die untersagt sind. Hier erhält § 4 Nr. 11 UWG besondere Bedeutung. Es handelt sich um eine Art Auffangtatbestand, der die Anwendung auch marktverhaltensregelnder Vorschriften außerhalb des UWG und GWB erlaubt, aufgrund derer Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können.
Aber auch unzulässige Werbung kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Die anwaltlichen Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem so genannten Streitwert. Im Wettbewerbsrecht werden regelmäßig sehr hohe Streitwerte angesetzt, die zu hohen Anwaltsgebühren auf beiden Seiten führen und im Falle des Unterliegen von der unterlegenen Partei zu tragen sind.
Hier drohen für Mitbewerber ruinöse Folgen durch abgegebene Unterlassungserklärung, Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen, die im Rahmen von einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstritten werden.