Lohn-/Gehaltszahlung
Jedem Arbeitnehmer, der ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingeht, steht aufgrund des Arbeitsvertrags eine Lohn-/Gehaltszahlung zu. Diese stellt neben der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer eine Hauptleistungspflicht dar. Mit den Lohn-/Gehaltszahlungen bestreiten die Bürger ihren Lebensunterhalt. Sie zahlen die Mietzinsen, die Strom-, Wasser-, Heizungsrechnungen, die Telefonrechnung u.v.m..
Nun kommt es vor, dass ein Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht mehr rechtzeitig zahlt, obwohl der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringt. In diesem Fall müssen sie dringend handeln.
Zum einen können Sie plötzlich möglicherweise ihre Lebensgrundlage nicht mehr finanzieren. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Ansprüche aus Arbeitsverhältnis nach entsprechenden Vertragsklauseln regelmäßig innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend zu machen sind, da sie ansonsten unwiederbringlich verloren gehen. Dies gilt es zu vermeiden. Sollte Sie in diese Situation geraten sein, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.